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   VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344   

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VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344 (https://dejure.org/2011,66831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2011 - 8 C 11.344 (https://dejure.org/2011,66831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2011 - 8 C 11.344 (https://dejure.org/2011,66831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Beendigung des Hauptsacheverfahrens nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen; keine hinreichenden Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Anspruch des Anliegers auf Schneeräumung durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344
    Ein Rechtsanspruch auf Beseitigung des Schneehaufens auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs (vgl. dazu BVerwG vom 26.8.1993 BVerwGE 94, 100/103 ff.) scheidet ebenfalls aus.
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344
    Ob die Beschwerde nach § 146 Abs. 1, § 147 VwGO bereits unzulässig ist, weil infolge der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren eine Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof in der Hauptsache nicht mehr möglich ist (vgl. BayVGH vom 7.12.2010 Az. 11 C 10.2466 ; vom 6.8.1996 BayVBl 1997, 415; a.A. Saarl OVG vom 31.3.2010 FamRZ 2010, 1829; BGH vom 23.2.2005 BGHZ 162, 230; BFH vom 5.11.1985 BFHE 144, 407; vom 8.2.2000 BFH/NV 2000, 1106), muss nicht entschieden werden.
  • VGH Bayern, 06.04.2004 - 8 CE 04.464

    Kein Anspruch des Wohnanliegers eines Feldwegs auf unentgeltliche Schneeräumung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344
    Ein subjektives Recht des einzelnen Straßenbenutzers auf Schneeräumung durch die Gemeinde besteht grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 BayVBl 2005, 23).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2010 - 6 WF 46/10

    Einstweiliges Anordnungsverfahren: Rechtsmittel gegen einen Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344
    Ob die Beschwerde nach § 146 Abs. 1, § 147 VwGO bereits unzulässig ist, weil infolge der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren eine Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof in der Hauptsache nicht mehr möglich ist (vgl. BayVGH vom 7.12.2010 Az. 11 C 10.2466 ; vom 6.8.1996 BayVBl 1997, 415; a.A. Saarl OVG vom 31.3.2010 FamRZ 2010, 1829; BGH vom 23.2.2005 BGHZ 162, 230; BFH vom 5.11.1985 BFHE 144, 407; vom 8.2.2000 BFH/NV 2000, 1106), muss nicht entschieden werden.
  • BFH, 05.11.1985 - VII B 88/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Zulässigkeit - Erledigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344
    Ob die Beschwerde nach § 146 Abs. 1, § 147 VwGO bereits unzulässig ist, weil infolge der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren eine Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof in der Hauptsache nicht mehr möglich ist (vgl. BayVGH vom 7.12.2010 Az. 11 C 10.2466 ; vom 6.8.1996 BayVBl 1997, 415; a.A. Saarl OVG vom 31.3.2010 FamRZ 2010, 1829; BGH vom 23.2.2005 BGHZ 162, 230; BFH vom 5.11.1985 BFHE 144, 407; vom 8.2.2000 BFH/NV 2000, 1106), muss nicht entschieden werden.
  • BFH, 08.02.2000 - VII B 195/99

    PKH

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344
    Ob die Beschwerde nach § 146 Abs. 1, § 147 VwGO bereits unzulässig ist, weil infolge der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren eine Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof in der Hauptsache nicht mehr möglich ist (vgl. BayVGH vom 7.12.2010 Az. 11 C 10.2466 ; vom 6.8.1996 BayVBl 1997, 415; a.A. Saarl OVG vom 31.3.2010 FamRZ 2010, 1829; BGH vom 23.2.2005 BGHZ 162, 230; BFH vom 5.11.1985 BFHE 144, 407; vom 8.2.2000 BFH/NV 2000, 1106), muss nicht entschieden werden.
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 11 C 10.2466

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; übereinstimmende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344
    Ob die Beschwerde nach § 146 Abs. 1, § 147 VwGO bereits unzulässig ist, weil infolge der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren eine Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof in der Hauptsache nicht mehr möglich ist (vgl. BayVGH vom 7.12.2010 Az. 11 C 10.2466 ; vom 6.8.1996 BayVBl 1997, 415; a.A. Saarl OVG vom 31.3.2010 FamRZ 2010, 1829; BGH vom 23.2.2005 BGHZ 162, 230; BFH vom 5.11.1985 BFHE 144, 407; vom 8.2.2000 BFH/NV 2000, 1106), muss nicht entschieden werden.
  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 8 CE 11.1916

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags; zweifelsfreie

    Diese Formulierung reicht zur Individualisierung der abgelehnten Richter nicht aus, weil aus ihr nicht eindeutig hervorgeht, ob sich das Ablehnungsgesuch nur gegen die Richter der vom erkennenden Senat entschiedenen Streitigkeiten in den Verfahren Az. 8 C 11.344 und Az. 8 C 11.1094 oder aber gegen sämtliche mit Streitsachen des Antragstellers befassten Richter des Verwaltungsgerichtshofs richtet.

    Vielmehr wurde der streitbefangene Schneehaufen nach den - auch von dem Antragsteller nicht infrage gestellten - Angaben der Antragsgegnerin in den Verfahren Az. 8 C 11.344 und Az. 8 C 11.1094 von dem Nachbarn des Antragstellers entfernt, der diesen vor dem Anwesen des Antragstellers abgelagert hatte.

  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 8 ZB 17.493

    Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf einem öffentlichen Feld- und

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.1995 - 8 B 94.2746 - nicht veröffentlicht; B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - BayVBl 2005, 23 = juris Rn. 5; B.v. 14.4.2011 - 8 C 11.344 - juris Rn. 10) und ergibt sich aus dem Wesen des Winterdienstes als eine ausschließlich im öffentlichen Interesse bestehende kommunale Pflichtaufgabe im Sinn des Art. 57 Abs. 2 GO.
  • VG München, 11.02.2015 - M 2 E 15.354

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Unterlassungsanspruch;

    Diese besteht nur im Interesse der Allgemeinheit und begründet keine Ansprüche Einzelner auf Durchführung bestimmter Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Räumung (BayVGH, B. v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 14.4.2011 - 8 C 11.344 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 8 CE 11.1916

    Prozesskostenhilfeantrag (abgelehnt); Antrag auf Änderung eines

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wies der Senat mit Beschluss vom 14. April 2011 (Az. 8 C 11.344) zurück.
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